Hallo,
hier mal eine Geschmacklosigkeit besonderer Art, welche aber auch mal wieder zeigt, welches "Ansehen" Servicekräfte in der Gastronomie so haben .
Die Klägerin ( auf Probe eingestellt ) hatte beim Bewerbungsgespräch auf den geplanten Urlaub mit der Familie hingewiesen. Das wurde auch akzeptiert und ihr wurde zugesichert, dass dies kein Problem sein.
Als es dann soweit war, wurde der Urlaub verweigert. Sie wehrte sich und ging zum Anwalt. Dies empfand man als eine solche Frechheit, dass man ihr deshalb die Kündigung aussprach.
Menschen gibt`s , die gibt es gar nicht . : http://www.bund-verlag.de/zeit…anwalts-ist-unwirksam.php
Gruß,
Lorenz