Hallo,
anbei ein Urteil, welches sich mit einem Kirchenmusiker auseinandersetzt. Die Kündigung verstößt gegen die EMRK. Im Rahmen einer Güterabwägung kam das Gerivht zu dem Ergebnis, dass kein Anspruch auf Wiedereinstellung besteht: http://www.bund-verlag.de/zeit…auf-wiedereinstellung.php
Viele Grüße,
Sascha