alleinige Unterschriftberechtigung

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  • Guten Morgen,


    ich habe 2 Fragen: kann der Vorsitzende alles für den BR immer alleine unterschreiben und wenn er nicht da ist, kann sein Stellvertreter auch alleine unterschreiben oder muss beim Stellvertreter immer ein anderes BR-Mitglied mitunterschreiben?



    Danke schon mal..



    Gruss


    Sabine

  • Der Stellvertreter vertritt den BRV im Falle von dessen Verhinderung. Daher ist überall dort, wo die Unterschrift des Vorsitzenden ausreicht (alles außer Niederschriften?) auch die Unterschrift des Stellvs ausreichend wenn dieser den BRV vertritt.

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