Guten Morgen!
"Kann eine Krankenschwester aufgrund einer medikamentösen Behandlung nicht mehr nachts arbeiten, ist sie deswegen noch lange nicht arbeitsunfähig. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hervor. Die Klägerin, die seit 1983 im Schichtdienst in einem Krankenhaus tätig ist, hat Anspruch auf Weiterbeschäftigung, ohne für Nachtschichten eingeteilt zu werden (Az.: 10 AZR 637/13)."
http://www.betriebsratspraxis24.de/news/?user_aktuelles_pi1[aid]=292287&cHash=8840d028e5d32e8a06d08f5326505770
Das dürfte ein ziemlich wegweisendes Urteil sein...
Grüße
Ruben