Darf ich als WV vor dem Wahltag auf eine ungültige Stimme hinweisen

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  • Hallo,


    wir haben Mitte April unsere BR-Wahl und haben zum großen Breifwahl gemacht.
    Jetzt gehen nach und nach die Rückläufer ein, zum Teil per Post, zum Teil durch Abgabe der Rückumschläge bei unserem Empfang.


    Unser Empfang vermerkt mit Stempel den eingang und legt danach die Post in mein Postfach (Wahlvorstandsvorsitzender), zu dem jeder Mitarbeiter Zugriff hat.


    Ich registriere dann die Eingänge und lege diese Umschläge in ein Schließfach.


    Bei einem Umschlag, der wohl beim Empfang abgegeben wurde (kein Poststempel), ist mir aufgefallen, dass der Rückumschlag nicht zugeklebt wurde. Diese schriftliche Stimmabgabe ist ja jetzt als ungültig zu werten, da der innen liegenden Wahlumschlag ja ausgetauscht werden konnte.


    Meine Frage:


    Darf ich den Absender auf das Problem vor dem tag der Stimmabgabe hinweisen, damit er diesen fehler korrigieren kann und einen neuen Stimmzettel ausfüllen kann?

  • Hallo manniz,


    das würde ich lassen. Die Gerichte nehmen " 25WO sehr ernst. Es kann durchaus sein, dass man so die Geheimheit der Wahl tangiert wird. Es kann ja sein, dass die Stimmabgabe den eigenen Vorstellungen entspricht. Dann stellt sich die Gegenfrage: Hätte man dies auch bei einer missliebigen Stimmabgabe getan ?


    Damit man so etwas nicht unterstellt bekommt, würde ich alles so lassen, wie es ist.


    Viele Grüße,


    Sascha

  • Danke für die Antwort,


    die Befürchtung hatte ich ja auch, nachdem ich gelesen hatte, dass ein Wahlvorstand nicht einzelne Mitarbeiter ansprechen darf und Sie zur Wahl auffordern darf, weil sie noch nicht gewählt haben (Briefwahl).


    Die Begründung ist wohl dieselbe. es besteht dann die Gefahr, dass der Wahlvorstand nur die anspricht, von denen er weiß, dass sie für seine Liste stimmen würden (wenn er denn selbst kandidiert).


    Manfred

  • Hallo Manfred,


    genauso sieht es aus.


    Zudem brauchst Du kein schlechtes GEwissen zu haben. Jeder der wahlberechtigt ist, wird von Gesetzes wegen unterstellt, dass er alleine auch die Fähigkeit besitzt, seine Stimme in der Form abgeben zu können, dass sie auch wirksam ist. Als WV ist es nicht Deine Aufgabe, den Leuten hinterherzurennen, wenn sie zu schusselig sind, die Dokumente ordentlich vorzubereiten.


    Die Stimme wird als ungültiog gezählt - und damit ist die Kuh vom Eis.



    Gruß,


    Lorenz

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