Hallo,
wir haben Mitte April unsere BR-Wahl und haben zum großen Breifwahl gemacht.
Jetzt gehen nach und nach die Rückläufer ein, zum Teil per Post, zum Teil durch Abgabe der Rückumschläge bei unserem Empfang.
Unser Empfang vermerkt mit Stempel den eingang und legt danach die Post in mein Postfach (Wahlvorstandsvorsitzender), zu dem jeder Mitarbeiter Zugriff hat.
Ich registriere dann die Eingänge und lege diese Umschläge in ein Schließfach.
Bei einem Umschlag, der wohl beim Empfang abgegeben wurde (kein Poststempel), ist mir aufgefallen, dass der Rückumschlag nicht zugeklebt wurde. Diese schriftliche Stimmabgabe ist ja jetzt als ungültig zu werten, da der innen liegenden Wahlumschlag ja ausgetauscht werden konnte.
Meine Frage:
Darf ich den Absender auf das Problem vor dem tag der Stimmabgabe hinweisen, damit er diesen fehler korrigieren kann und einen neuen Stimmzettel ausfüllen kann?