Hallo,
anbei ein Urteil, das zeigt, dass man Gewerkschaftsvertreter, die den Wahlvorstand unterstützen. nicht vom Betriebsgelände fernhalten kann, indem man alternativ einen externen Tagungsraum, bspw in einem Hotel zur Verfügung stellt.
Hier der Link zur Besprechung: http://www.bund-verlag.de/zeit…aufs-betriebsgelaende.php
Viele Grüße,
Sascha