Hallo,
anbei ein neues Urteil zum Thema Arbeitszeugnis.
Ein Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass zuerst das Verhalten ggü des Vorgesetzten und sofann erst das Verhgalten gegenüber dem Kollegium erwähnt wird. Potentiellen Rücvkschlüssen in Bezug auf die Reihenfolge der Erwähnungen gab das Gericht nicht statt.
Link: http://www.arbeitsrecht.de/rec…reihenfolge-verlangen.php
MfG
Horst