Hallo,
anbei ein Artikel, der nochmals darlegt, dass der betriebsratliche Kündigungsschutz kein Wundermittel für sämtliche Lebenslagen ist. Hat man einen befristet abgeschlossenen Arbeitsvertrag, so eröffnet die BR - Tätigkeit keinen Anspruch auf eine Verlängerung oder gar eine feste Anstellung sui generis.
Hier der Artikel : http://www.bund-verlag.de/zeit…nicht-vor-entfristung.php
Lorenz