Personalgespräch - Muss Inhalt/Thema im voraus benannt werden?

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  • Hallo,


    Bei uns ist es üblich, dass die Personalabteilung zu einem Personälgespräch (in die Zentrale) lädt.
    Dabei machen sie keine Angaben über den Inhalt - es kann also alles sein, von Lob bis Aufhebungsvertrag oder Abmahnung. In der Regel sind es eher die unangenehmen Gespräche.


    Nach Aussage der Personalabteilung wird das Thema nicht genannt, um im Vorfeld keine Diskussion (per Email oder am Telefon) zu haben.


    D.h. die Kollegen fahren u.U. von irgendwo aus Deutschland (wir haben überall Niederlassungen) in die Zentrale, und vermuten nur, dass es wahrscheinlich kein positives Gespräch ist.


    Dies ist zwar schlechter Stil - aber ist das auch ein Gesetzesverstoss?
    Im Gegensatz zu der Personalabteilung hat der Mitarbeiter ja keine Möglichkeit, sich auf mögliche Anschuldigungen vorzubereiten. Und nicht jeder MA nimmt gleich den Betriebsrat mit in solch ein Gespräch.


    Wie ist hier die Gesetzeslage?


    Danke und Grüße,
    Jan

  • Dieses Vorgehen verstößt gegen kein Gesetz und der Arbeitnehmer hat auch keinen Anspruch darauf, das Thema eines Gespräches im Voraus zu erfahren.


    Trotzdem halte auch ich das für einen schlechten Stil.


    Den Arbeitnehmern kann man nur dazu raten, zu möglichen Vorwürfen auf die sie sich nicht vorbereiten konnten, keine Stellung zu nehmen.

  • Hallo
    Danke für die Rückmeldungen.
    Wir werden den Kollegen künftig nahelegen, dass sie in Gesprächen erst mal möglichst wenig sagen und ggf. einen zweiten Termin vereinbaren werden.
    Viele Grüße,
    Jan

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