Wahlausschreiben einzeln aufhängen?

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  • Hallo,


    prinzipiell reicht es aus, dass es so veröffentlicht wird, dass die Belegschaft es zur Kenntnis nehmen kann. Die Gerichte sind aber sehr streng bei Fragen dieser Art. Um auf Nummer sicher zu gehen, würde ich empfehlen wollen, die Zettel einzeln aufzuhängen. So geht man der Gefahr einer Wahlanfechtung schon einmal prinzipiell aus dem Weg.


    Viele Grü0e,


    Sascha

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