Guten Morgen *gähn*!
:smt029
Wie ihr ja sicherlich (hoffentlich!) mitbekommen habt, wurde ja das BBiG (Berufsbildungsgesetz) novelliert.
So, und da steht jetzt ne Änderung zur Probezeit für Ausbildungsverträge drin.
Früher musste die Probezeit mindestens 1 Monat, höchstens 3 Monate betragen.
Jetzt kann die Probezeit auch 4 Monate betragen! (Gültig seit 1. April, aber kein Aprilscherz!).
Also mal ein Auge drauf werfen, wie´s bei Euch so gehandhabt wird, und ob BR (und JAV) informiert werden, wenn´s geändert wird!
Liebe Grüße
Sonja :wink: