Hallo,
anbei eine Urteilsbesprechung des LAG Nürnberg. Ein ehemaliger Arbeitnehmer hatte versucht, einen Schadensersatzanspruch wegen Mobbings geltend zu machen. Dieses lag aber schon 2 Jahre zurück. Das Gericht ging davon aus, dass er damit zu lange gewartet habe und gab dem Anspruch nicht statt.
LinK: http://www.arbeitsrecht.de/rec…-zwei-jahren-verwirkt.php
Viele Grüßé,
Sascha