Hallo,
hier einmal ein Urteil zum Thema Hund im Büro.
Der Arbeitgeber darf das ja generell untersagen. Wenn er es aber allen Mitarbeitern erlaubt, diese aber auch Gebrauch davon machen , aber eben nur einer zu Hause bleiben muss, dann wird das vor dem Hintergrund der Gleichbehandlungsgrundsätze schon nicht uninteressant.
Hier eine Besprechung zu einem Urteil, welches sich genau mit diesem Aspekt befasst und aufzeigt, wann ein Tier im Büro nichts zu suchen hat. : http://www.spiegel.de/karriere…uero-kommen-a-920428.html
Viele Grüße,
Sascha