Eine wunderschöne neue Woche, liebe Forist_innen!
"Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Heilbronn betrifft die Anbringung von
Namensschildern an Spinde zur Erleichterung der Kontrolle der Einhaltung
von Hygienerichtlinien mittelbar das Verhalten der Mitarbeiter
bezüglich der betrieblichen Ordnung und unterliegt aus diesem Grunde der
Mitbestimmung des Betriebsrates.[...]"
bit.ly/namensschilder
Freundliche Grüße,
F.Celeste