Hallo,
anbei ein Urteil des LAG Mecklenburg Vorpommern, welches sich damit auseinandersetzt, ob es diskriminierend ist, wenn die Erteilung einer Stundenermäßigung an die Voraussetzung gekoppelt wird, dass mindestens die Hälfte des Regelstundensatzes tatsächlich unterrichtet worden ist. Insb § 4 TzBfG steht hier zur Debatte.
Hier der Link: http://www.bund-verlag.de/zeit…enmasses-unterrichten.php
MfG
Horst