das LAG Rheinland Pflaz hat sich klar zur Beweislastfrage bei Mobbingfällen geäußert. Wird Schadensersatz geltend gemacht so ist der Betroffene selber in der Beweislast
Hier der Artikel: http://link.wm13.de/?utm_sourc…eweislast_aid_995165.html
MfG
Horst