Hi, bin BR in einem Unternehmen mit 4 Standorten, nur zwei davon haben einen Betriebsrat, mit jeweils 3 Mitgliedern. Gem. §47 BetrVG müssen wir einen Gesamtbetriebsrat errichten, lt. Abs. 2 müsste jedes der beiden BR-Gremien 1 Mitglied in den GBR entsenden. Dann wären wir ja nur zu zweit. Wie geht das denn bzw. was habe ich falsch verstanden.
Gruß, Ele
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