Guten Morgen, geschätzte Foristinnen und Foristen!
"Betriebsräten droht der Ausschluss aus der Arbeitnehmervertretung, wenn sie öffentlich aus Bewerbungsunterlagen zitieren. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 12 TaBV 93/12). Auf das Urteil weist der Bund-Verlag hin. Vertrauliche Informationen zu veröffentlichen, sei eine grobe Verletzung der Amtspflichten. Bewerber müssten sich darauf verlassen können, dass Bewerbungsschreiben nicht öffentlich werden."
http://www.n-tv.de/ratgeber/Be…tabu-article10451616.html
Freundliche Grüße
F.Celeste