Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen!
"Im Arbeitsrecht ist der Betriebsrat als Gremium im Verhältnis zum Arbeitgeber rechts- und vermögensfähig. Das bedeutet zum Beispiel, dass der Betriebsrat als solcher Partei arbeitsgerichtlicher Verfahren sein kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte nunmehr darüber zu entscheiden, ob und inwieweit diese Rechtsfähigkeit auch für das Zivilrecht gilt.[...]"
http://bit.ly/Rechtsfaehigkeit_Betriebsrat
Freundliche Grüße,
F.Celeste