Hallo,
der Bundestag hat klar gestellt, dass der Arbeitgeber pro Mitarbeiter 500 € zwecks betrieblicher Gesundheitsförderung investieren darf, ohne , dass dieser Betrag dann zum zu versteuernden Arbeitslohn gezählt wird.
Hier der Link: http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_02/2013_074/02.html
MfG
Horst