Wissenfeststellung durch Vorgesetzte bei Azubis

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  • Hallo Zusammen,
    sagt mal,
    inwiefern ist es eigentlich OK und/oder nicht OK, wenn Vorgesetzte ihre Auszubildenden eine Art Test machen lassen, um festzustellen, wie fit sie mittlerweile sind?
    ich weiss, bei Mitarbeitern hat der BR da mitzureden.
    Bei Azubis ???


    Danke schon mal

  • Das würde mich auch mal interessieren.


    Wir haben nämlich eine Ausbildungsbeamtin, die unsere Verwaltungsfachangestellten zum Abschluss des Aubildungsabschnittes eine Art Klausur schreiben lässt. Bei den Beamtinnen und Beamten ist das ausdrücklich so vorgesehen, aber bei den Angestellten normalerweise nicht.


    Ich bin eh grad am Prüfen ob das zulässig ist oder nicht.


    Auf der anderen Seite muss ich sagen, dass man damit ganz gut den Ausbildungsstand abfragen kann. Und es wird ja immer eine Ausbildungsstandkontrolle statt einer Beurteilung angeregt... und irgendwie muss man den Ausbildungsstand ja kontrollieren können. ;)

  • Also wen man den § 6 BBiG mal ganz großzügig auslegt/definiert, könnte man zum Ergebnis kommen, das der Ausbilder auch mal "Tests" schreiben darf um zu sehen, wie weit die Auszubildenden sind um auf eventuelle Missstände reagieren zu können.


    Zitat

    (1) Der Ausbildende hat


    1. dafür zu sorgen, dass dem Auszubildenden die Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind, und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gegliedert so durchzuführen, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann, (...)


    Daraus sollten zwar keine Nachteile den Auszubildenden (wie z.B. schlechte Beurteilungen / Bewertungen) erwachsen. Man sollte dies eher positiv sehen, wenn man die Tests gut besteht ist die Wahrscheinlichkeit größer das man dann auch die Abschlußprüfung gut bestehen kann.

  • Naja, bei festen Mitarbeiten ist bei sowas ja halt der BR mit im Boot,
    damit dieser überwachen kann, ob solche Tests zur Förderung oder zu anderen Konsequenzen genutzt werden.
    Ich habe halt ein bissal Sorge, dass das später bei Übernahmefragen wieder ausgebuddelt wird....

  • Ich glaube nicht, dass die Tests verboten werden können. Da schließe ich mich Kandschwars Auslegung des §6 BBiG an.


    Wenn aber diese Tests für die "Übernahmefrage" verwendet würden, käme dies einer Beurteilung des Auszubildenden gleich. Damit wäre die Mitsprache von JAV und PR/BR meines Erachtens auch gegeben.
    Sollte wirklich ein Missbrauch dieser Tests stattfinden, könntet Ihr also gut argumentieren.


    Nur mal aus meinem Rechtsbewusstsein heraus, auch wenn ich diese schonmal geäussert haben sollte:
    Es ist nicht Aufgabe des Ausbildenden den Auszubildenden innerhalb der Ausbildung zu bewerten oder zu beurteilen - Der Ausbildende hat den Auszubildenden auszubilden und alles zu vermitteln, was für den Beruf und die Abschlussprüfung von Belang ist.

  • Zitat

    Wenn aber diese Tests für die "Übernahmefrage" verwendet würden, käme dies einer Beurteilung des Auszubildenden gleich. Damit wäre die Mitsprache von JAV und PR/BR meines Erachtens auch gegeben.
    Sollte wirklich ein Missbrauch dieser Tests stattfinden, könntet Ihr also gut argumentieren.


    das ist leider ein punkt der sich nicht vermeiden lässt und der ja auch irgendwie eine logische konsequenz solcher tests ist. natürlich wird der ag erstmal schlucken bevor er einem der in solchen tests versagt einen unbefristeten vertrag gibt. nur wird er nicht so dumm sein es als argument vorzubringen warum der azubi nicht übernommen wird und da liegt halt das problem solcher tests. also, wenn sie sich nicht vermeiden lassen, auch auf keinen fall auf die leichte schulter nehmen!!

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