Hallo,
das BAG hat ein interessantes Urteil gesprochen.
IIm zugrundeliegenden Fall sollte ein Rechtsanwalt die Anhörung durchführen, Der BR wies die Anhörung zurück, da kein Vollmachtsnachweis vorhanden war. Gerechtfertigt sollte diese Zurückweisung durch eine analoge Anwendung des § 174 BGB sein. Die ersten beiden Instanzen waren sich uneins. Das BAG hat die Zurückweisung für nicht wirksam erklärt, da eine Analogie des § 174 BGB in dieser Konstellation nicht zulässig sei.
Aber seht selbst: http://www.bund-verlag.de/zeit…g-nicht-zurueckweisen.php