hier mal wieder was Neues zum Thema Arbeitszeugnis.
Das LAG Düsseldorf geht dann von einem Anspruch auf eine Dankesformel in einem Arbeitszeugnis aus, wenn die Leistungsbewertung über die Note befriedigend hinausgeht. Steht sie nicht im Zeugnis, so sei dieses Unterlassen eine Möglichkeit, die Person herabzuwerten.
Hier zum Urteil:
http://www.kostenlose-urteile.…eitszeugnis.news14547.htm
MfG
Horst