"Betriebsrat: Auf Versammlungen muss der Chef nicht den Kellner spielen "

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  • Hallo,


    das wäre aber in der Tat ein wenig zu weit gegangen. Andererseits vielleicht gar kein schlechter Ansatz, um endlich auch einmal den faulsten Kollegen dazu zu bringen, an Versammlungen dieser Art gerne teilzunehmen.


    MfG


    Horst

  • Es ist immer wieder faszinierend in solchen Urteilen zu lesen, was in anderen Betrieben so abgeht.


    " Bei der Beteiligten zu 2 handelt es sich um ein Textilunternehmen das in der …straße xx in N… eine Verkaufsfiliale betreibt und dort etwa 55 Mitarbeiter beschäftigt. Der Antragsteller ist der für diesen Betrieb gebildete Betriebsrat, der aus drei Mitgliedern besteht."


    "... dass am 26.07.2011 eine Betriebsversammlung in den Räumen des Gewerkschaftshauses geplant ist und gebeten wird, für diese etwa sechs Stunden dauernde Versammlung die Verpflegungskosten in Höhe von ca. 30,-- EUR zu übernehmen."


    "... verauslagte für die Teilnehmer einen Betrag von 39,71 EUR ..."


    ""Nur durch die Zurverfügungstellung von Getränken und belegten Brötchen könne gewährleistet werden, dass die Teilnehmer der Betriebsversammlung in der Lage seien, dem bis zu siebenstündigen Bericht des Betriebsrats zu folgen. Die Aufmerksamkeit der Teilnehmer würde ohne eine rudimentäre Verpflegung nach einer gewissen Zeit nachhaltig einknicken bzw. schwinden."


    "Erfahrungsgemäß würden von ihm durchgeführte Betriebsversammlungen etwa 6 – 7 Stunden dauern, so dass für sie ein Mindestmaß an Verpflegung der Teilnehmer erforderlich sei."


    ""Einer Erschöpfung der Teilnehmer an seinen regelmäßig sechs- bis siebenstündigen Betriebsversammlungen kann der Betriebsrat auch dadurch vorbeugen, dass angemessene Pausenunterbrechungen stattfinden. Diese können von den Teilnehmern auch dazu genutzt werden, sich im erforderlichen Umfang mit Getränken und Speisen einzudecken und diese zu sich zu nehmen. Hierdurch wird eine weitere konzentrierte Teilnahme an der Betriebsversammlung ermöglicht, ohne zusätzliche Kosten für die Arbeitgeberin zu verursachen."


    "Von dem Antragsteller wird in diesem Zusammenhang nicht vorgetragen – was angesichts der geringen räumlichen Entfernung zwischen dem Betriebssitz und dem Ort der Betriebsversammlung auch nicht nachvollziehbar wäre – dass durch die Teilnahme an der Betriebsversammlung die Mitarbeiter gehindert gewesen wären, sich selbst innerhalb angemessener Zeit mit Getränken und Speisen zu versorgen."



    Ein bis zu siebenstündiger Bericht des Betriebsrates? ;( Da muss man sich durch den Verzehr von Wasabi-ummantelten Chilischoten wach halten!


    Und wegen 39,71 € das Arbeitsgericht zu bemühen?


    Manchmal kann ich schon verstehen wenn Arbeitgeber beim Wort "Betriebsrat" kollabieren!

  • Hallo B.Ruhigend,


    vielen Dank für diese Äußerung.


    An dieser Stelle muss man wirklich auch einmal zugeben, dass es die schwarzen Schafe nicht nur auf der Seite der Arbeitgeberschaft gibt.


    Dass man sich mit dem Herumreiten auf dererlei Kleinigkeiten ( Vorgeschichte zwischen den Beteiligten hin oder her ) wahrlich keine Sympathien schafft, sollte eigentlich jedem klar sein.


    Lorenz

  • B.ruhigend hat es richtig gesagt:


    Zitat: Und wegen 39,71 € das Arbeitsgericht zu bemühen?


    > Das hätte in meinen AUgen niemals passieren dürfen. Natürlich handelt es sich hier um einen schikanösen Prinzipienstreit, welcher dennoch zu entscheiden warI.


    IIch will gar nicht wissen, wie genervt die Arbeitsrichter bei der Entscheidungsfällung wohl gewesen sein müssen.



    Lorenz

  • Hallo,


    das mag zwar sein. Andererseits befinden wir uns im Rechtsstaat. Da muss es doch mötglich sein, auch Verstöße dieser Art besprechen zu können. Dass das mitunter nervig sein kann, kann ich natürlich sehr gut nachvollziehen.


    MfG


    Horst

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