Zeitumstellung - während der Arbeitszeit (Nachtschicht)

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  • Hallo Benjes,


    das ist derzeit leider noch nicht geregelt. Es handelt sich hier um einen Grauzonenbereich. Vielerorts wird die Stunde nicht bezahlt. Argumentiert wird dann damit, dass im März ja auch eine Stunde wegfalle, die man dann sozusagen "geschenkt" bekommen würde.


    Gruß,


    Lorenz

  • wie verhält es sich eigentlich genau, wenn man am kommenden Wochenende zum Zeitpunkt der offiziellen Zeitumstellung gerade eine Nachtschicht hat ? Geht man früher ooder bleibt man länger ?


    Weder / noch! Man sollte wie immer pünktlich kommen und gehen.


    Eigentlich sind doch zwei Fragen zu beantworten:


    1) Auf welche Uhrzeit fällt das Schichtende?


    2) Wie ist die doppelte (bzw. im Frühjahr ausgefallene) Stunde zu entlohnen?



    Zur ersten Frage: Bfginn und Ende der Arbeitszeit legt der Arbeitgeber (unter Beachtung der Mitbestimmung) fest. Hierbei hat er aich an die Arbeitsverträge zu halten und die betrieblichen Interessen gegen die Interessen der Arbeitnehmer abzuwägen. Gerade diese Interessensabwägung dürfte in aller Regel zu einem einfachen Ergebnis führen: Handelt es sich um einen vollkontinuierlichen Betrieb, schließt sich also eine weitere Sonntagsschicht an die Zeitumstellungsschicht, so wird wohl in aller Regel die Uhrzeit für den Schichtwechsel beibehalten werden. Endet der Betrieb hingegen mit Ende der Zeitumstellungsschicht, so sehe ich keinen Grund warum dieses Ende nicht nach der üblichen Schichtdauer liegen sollte.



    Zur zweiten Frage: Falls eine Stunde zusätzlich zu arbeiten wäre, so sehe ich keinen Grund warum diese nicht zusätzlich zu vergüten wäre.



    H Vielerorts wird die Stunde nicht bezahlt. Argumentiert wird dann damit, dass im März ja auch eine Stunde wegfalle, die man dann sozusagen "geschenkt" bekommen würde.


    Das halte ich für eine völlig unzulässige Argumentation.

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