Hallo zusammen,
unser Betrieb hat insg. 11 Mitarbeiter die zwischen 17 und dem 25 Lebensjahr sind.
Aufgrund dessen wird es eine einköpfige JAV sein.
So wie es sich herauskritalisiert wird es hierzu nur einen Kandidat geben.
Frage:
a)
was passiert wenn dieser Kandidat/in gewählt wird und Ende Februar 2013 den Betrieb nach Abschluß seiner Lehre verläßt ?
Muß bei dieser Situation dann beim Ausscheiden des JAV Vertreters im Februar 2013 neu gewählt werden? In welchem BetrVG Gesetz ist dies verankert?
b) falls widererwartend sich doch 3 Mitarbeiter aufstellen lassen sollten, rückt dann automatisch der/die jenige auf den Posten auf der die zweit meisten stimmen hatte?
Danke für kurzes Feedback
Andreas