Hallo, anbei ein Urteil des BAG,
Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis während des Rentenbezugs ruht.
Quelle:
BAG, Urteil vom 07.08.2012
Aktenzeichen: 9 AZR 353/10
PM des BAG Nr. 56/2012 vom 7.8.2012
Viele Grüße,
Sascha