Hallo,
anbei einmal ein Schmankerl aus dem Steuerrecht. Es ist in der Tat schon ein wenig älter; dennoch bin ich erst heute gestolpert.
http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_02/2012_098/03.html
Viele Grüße.
Sascha
Hallo,
anbei einmal ein Schmankerl aus dem Steuerrecht. Es ist in der Tat schon ein wenig älter; dennoch bin ich erst heute gestolpert.
http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_02/2012_098/03.html
Viele Grüße.
Sascha
Hallo,
hier sollte man aber vorsichtig sein. Man wundert sich sehr schnell, wie viele Datensätze so ein Smartphone speichern kann. Mit dem Datenschutz ist es dann schnell dahin . Die Geräte zeichnen ja nicht nur Uhrzeiten auf; sondern auch den Ort, an dem man sich zu der entsprechenden Zeit befunden hat. Das blenden viele schnell aus ; vor allem dann, wenn man so ein Utensil dann auch noch "geschenkt" bekommt .
Mfg
Host
Sehr interresant empfinede ih die dateschutzrechliichen Gegebenheiten; Es ist hahezu alles nachvollziehbar-
Eine Kritik desbezülich findet so gut wie nicht statt.
Hallo Lorenz,
das ist ja meistens der Fall. Zuerst einmal ist man geblendet vom finanziellen Vorteil. Da macht man sich recht wenig Gedanken über die paralle dazu auch entstehenden Nachteile.
Ganz getreu dem Motto: Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul"
MfG,
Horst
Hallo,
das kann man aber nicht dem Arbeitgeber anlasten. Dafür kann er ja nichts. Die Bedienungsanleitung müsste schon jeder selber studieren. Soweit, dass der AG für die Geräte auch noch einen eigenen Handy - Benutzungskurs zur Verfügung stellen muss, wird es wohl nicht kommen.
Viele Grüße,
Sascha
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