Hallo zusammen,
dass nicht nur die ehernen Regeln "Augen auf im Rechtsverkehr" und "Bürgen Sie nie!" durchaus befolgenswert sein können, wusste ich ja bereits. Auch, dass man sich über die möglichen Auswirkungen eigener Postings und Meinungskundgaben im Internet grundsätzlich bewusst sein sollte.
Dass das bloße Betätigen des "Gefällt mir"-Buttons bei Facebook unter Umständen arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur fristlosen Kündigung haben kann, hatte ich mir bislang in vollem Umfang allerdings noch nicht bewusst gemacht.
Das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau hatte vor kurzem einen solchen Fall zu entscheiden: Mann macht bei Facebook negativen Eintrag über den Vorstand der Bank, bei der seine Ehefrau seit 25 Jahren tätig ist und nutzt dann den Facebook-Account seiner Frau, um den Beitrag zu "liken". So taucht der Name seiner Ehefrau unter dem Beitrag mit dem Hinweis "Gefällt mir" auf. Das wiederum gefällt der Bank überhaupt nicht und sie kündigt der Ehefrau fristlos. In diesem Fall ist die Ehefrau nur deshalb davongekommen, weil die Arbeitsrichter der Auffassung waren, dass sie aufgrund ihrer langen Betriebszugehörigkeit vor einer fristlosen Kündigung zunächst hätte abgemahnt werden müssen.
Alles weitere könnt ihr hier nachlesen: http://www.anwalt.de/rechtstip…rechtfertigen_025933.html
Also: Immer erst denken, dann auf "Gefällt mir" klicken!