SPON: "Europäisches Gericht: Firmen müssen Ablehnung von Bewerbern nicht begründen"

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  • Hallo,


    aus dem Schneider sind sie nicht. Aber man hat den Arbeitnehmern schon bedeutend die Luft aus den Segeln genommen, finde ich . So bekommt man immer mehr Spielraum, um sich auf juristische Streitigkeiten einzulassen.


    Mfg


    Horst

  • Heureka! Endlich hat der EuGH mal eine Rechtsfrage geklärt, auf deren Beantwortung ich persönlich schon seit Jahren gewartet habe. Jedem ist es
    wahrscheinlich schon einmal so gegangen, dass er/sie nach einer
    erfolglosen Bewerbung von der Personalabteilung des Unternehmens, bei
    dem er/sie sich beworben hatte, erfahren wollte, warum man nicht
    ausgewählt wurde - sei es für ein Vorstellungsgespräch oder - war diese
    Hürde genommen - für die tatsächliche Besetzung der Position. Denn die
    in den Absageschreiben verwendeten Floskeln sind in der Regel (oder
    besser: IMMER!) wenig hilfreich. Bei der nächsten Bewerbung möchte man
    es aber ja besser machen, deshalb der verständliche Informationswunsch,
    auf den - so zumindest meine Erfahrung - Unternehmen nur selten und dann
    kurz angebunden reagieren.




    Nun ist klar, es gibt keinen Auskunfsanspruch des Bewerbers bzw. der Bewerberin. Schade eigentlich :( .

  • Hallo hundemann,


    so kann man das selbstredend sehen. Nur andererseits finde ich es auch angemessen, wenn man diesen Auskunftsanspruch versagt. Der Arbeitgeber ist seit Einführung der AGG-Standards schon arg gefährdet, sobald er nur den Mund öffnet. Es soll ja mittlerweile auch Menschen geben, die suich eigentlich nur deshalb bewerben, weil sie es gezielt auf eine Klage unter Berücksichtigung des AGG anlegen. Da kann ich schon vorstehen, dass man dieser Clientel nicht noch weiteren Nährboden gewähren will.


    MfG,


    Benjes

  • Hallo Benjes,


    ja, diese Menschen soll es gerüchteweise geben. Man kann ja seit geraumer Zeit auch Versicherungen gegen Klagen dieser Art abschließen. Es ist in meinen Augen aber doch schon recht fraglich, ob der EuGH in diesen Fällen wirklich diese Clientel von potentiellen Klägern vor Augen gehabt haben mag.


    Viele Grüße,


    Sascha

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