BAG: Altersstaffelung nach TVöD bei Urlaubsanspruch rechtswidrig

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  • Hallo,


    das wurde aber auch echt einmal Zeit. Ich habe nie verstanden, warum junge Familen hier stets den Kürzeren ziehen mussten. Junge Menschen haben auch Verbindlichkeiten, von denen man sich gerne einmal erholen möchte.


    MfG,


    Horst

  • Hallo,


    diese Debatte wird sich wohl jetzt (endlich) erledigt haben. Eigentlich hatte es der Staat nur gut mit seinen älteren Arbeitnehmern meinen wollen. Dass er damit gleichermaßen junge Menschen diskreditieren wollte, kann ich aus den Geschichte dieser Regerlung nicht erkennen.


    Letztlich dürften ja nun alle zu ihrem Recht gekommen sein.


    Jost

  • Eigentlich hatte es der Staat nur gut mit seinen älteren Arbeitnehmern meinen wollen.


    Mit Verlaub gesagt: So früh setzt doch die Vergreisung auch im öffentlichen Dienst nicht ein! Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund warum der 30-jährige drei Tage mehr Erholung braucht als der 29-jährige. Hier sind die Tarifparteien definitiv weit über's Ziel hinausgeschossen und es spricht schon für eine gewaltige Ignoranz seitens des "Staates" dass er gegen diese Zeitbombe, die ihm sehr wohl bewusst gewesen sein muss, nichts getan hat.

  • Hallo,


    das ist auch meine Meinung. Andererseits hätte ich aber auch nicht in der Haut dejenigen stecken wollen, der eine angemessene Altersgrenze bestimmen soll. Was man diesbezüglich veranlasst, kann eigentlich nur falsch werden.


    MfG,


    Horst

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