Hallo Benjes,
ja, das soll es geben. Bei der Schadensverursachung sollte man aber keinesfalls darauf appellieren ; denn so einfach kommt man an diese "Kulanzentscheidungen" auch nicht heran; insb. dann nicht, wenn im Rahmen der schadensverursachung eine "gewisse" Systematik " erkennbar wird.,
Gruß,
Lorenz