Huhu Ihrs!
Ich greife hier mal einen Kommentar von Dominic in einem anderen Thema auf:
ZitatFür alle die darin, so wie ich einen Widerspruch sehen, sei noch zur Erklärung gesagt, das sich in dem Punkt der Unterrichtung der JAV die "Parteien" (damit sind nicht nur rein politische gemeint) sich bei der Gesetzgebung nicht ganz einig waren. Das merkt man auch an der ganzen Gesetzgebung zur "Einrichtung" JAV. Dabei entsteht der Eindruck, das hier der Gesetzgeber nicht den Mut hatte, die Auszubildenden als "eigene" Beschäftigungsgruppe (Arbeiter-/Angestellten-/Beamtengruppe) im Personalrat einzurichten.
Aber vielleicht schaffen wirs bei der nächsten Novellierung der PersVG´en.
Wie stellst Du Dir das denn vor, Dominic?
Schließlich wird es im Regelfalle in einem Unternehmen Azubis in mehreren Beschäftigungsgruppen geben. Von wem werden die denn dann vertreten?
Von den Vertretern ihrer Beschäftigungsgruppe, von der JAV oder von beiden?
Würd' mich mal interessieren.
Gruß, Daniela