Azubis "eigene" Beschäftigungsgruppe?

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  • Huhu Ihrs!


    Ich greife hier mal einen Kommentar von Dominic in einem anderen Thema auf:


    Zitat

    Für alle die darin, so wie ich einen Widerspruch sehen, sei noch zur Erklärung gesagt, das sich in dem Punkt der Unterrichtung der JAV die "Parteien" (damit sind nicht nur rein politische gemeint) sich bei der Gesetzgebung nicht ganz einig waren. Das merkt man auch an der ganzen Gesetzgebung zur "Einrichtung" JAV. Dabei entsteht der Eindruck, das hier der Gesetzgeber nicht den Mut hatte, die Auszubildenden als "eigene" Beschäftigungsgruppe (Arbeiter-/Angestellten-/Beamtengruppe) im Personalrat einzurichten.


    Aber vielleicht schaffen wirs bei der nächsten Novellierung der PersVG´en.


    Wie stellst Du Dir das denn vor, Dominic?


    Schließlich wird es im Regelfalle in einem Unternehmen Azubis in mehreren Beschäftigungsgruppen geben. Von wem werden die denn dann vertreten?


    Von den Vertretern ihrer Beschäftigungsgruppe, von der JAV oder von beiden?


    Würd' mich mal interessieren. :)


    Gruß, Daniela

  • Philosophische Frage! ;)


    In zukunft gibt es im öffentlichen Dienst keine "Arbeiter" mehr! Mit in Krafttreten des TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) gibt es nur noch Angestellte! (so hab ich die bisherigen Informationen dazu verstanden).


    Und für alle die mich jetzt schlagen wollen, ja ja es gibt natürlich auch noch die Beamten ;)

  • Hallo,
    einfach mal ein paar Gründe für die eigene Beschäftigtengruppe "Auszubildende":
    Vom demokratischen Grundgedanken her, werden im Moment doch z.B. die Azubis unter 18 Jahren nur von den JAV´en vertreten, weil sie nicht wahlberechtigt bei Personalratswahlen sind.
    Für Azubis, egal welcher der beiden Gruppen sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter (Arbeiter, Angestellte) sie angehören, gelten i.d.R. die selben Tarifverträge (z.B.MTV-Azubi) und Gesetze, die aber im Gegenzug die "älteren" Beschäftigten garnicht oder nur im geringen Teil betreffen. Auch sind in Verwaltungsvorschriften, Dienstvereinbarungen, Erlassen und Verfügungen zu z.B. Arbeitszeit, Arbeitsschutz, Arbeitsabläufen etc. die Regeln für Auszubildenden gesondert festgelegt.
    Aus all diesen Punkten könnte man ableiten, dass Auszubildende eine besondere Beschäftigungsgruppe darstellen. Warum sollen sie auch nicht als solche von den PersVG´en und vom BetrVG behandelt werden.
    Der Gesetzgeber hat hier eine Sonderform geschaffen und unnötige Komplikationen gefördert:


    - PR´s ignorieren sehr oft die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte (gerade bei Beschlussfassungen in Personalratssitzungen) der JAV´en. Das ist auch sehr einfach, da die JAV auch nur durch den PR unterrichtet werden muss. Dieser kann somit auch seine eigenen Spuren des Gesetzesbruches leichter verwischen.
    - JAV´en können nicht eigenständig gegenüber der Dienststelle tätig werden, sie sind also in den einfachsten Vorgängen vom Wohlwollen ihrer PR´s abhängig. Somit kann der PR seine JAV sehr schnell unterbuttern indem er ihre Arbeit bei Streitigkeiten konsequent blockiert.
    - Belange der JAV´en und damit auch der Azubis werden innerhalb der PR´s gegenüber Belangen der übrigen Beschäftigten oft vernachlässigt und in ihrer Erledigung auf die "lange Bank" geschoben.
    - JAV´ler haben nicht die selben Freistellungsansprüche (und wenn, sind sie gegen den PR schwehr durchsetzbar) wie PR-Mitglieder.
    - Der PR kann über Belange von Beschäftigten unter 18 Jahren beschliessen, wenn er in der gemeinsamen Sitzung (alle PR- und alle JAV-Mitglieder) die Mehrheit besitzt, selbst wenn die JAV einstimmig dagegen stimmt. Damit kann der PR Dinge beschliessen von denen seine Wähler gar nicht betroffen sind (es lebe die Demokratie :smt010 ).


    Mir fallen noch viel mehr Gründe und Probleme ein, aber das würde dann viel zu lang werden.


    Meiner Meinung her wäre die JAV als eigenständige Gruppe im PR anzusiedeln, die alle Azubis (Angestellte, Arbeiter, sogar Beamte auf die die Deffinion passt) alleine vertritt und mit den selben Rechten und Pflichten wie die jetzigen 3 Gruppen ausgestattet sein sollte.
    Somit würde eine Gleichstellung der Rechte der Azubis gegenüber den Rechten der übrigen Beschäftigten geschaffen.


    Aber das ist leider nur Wunschdenken, denn wir wissen ja wer am längeren Hebel sitzt.

  • Zitat von "kandschwar"


    In zukunft gibt es im öffentlichen Dienst keine "Arbeiter" mehr! Mit in Krafttreten des TVöD (Tarifvertrag öffentlicher Dienst) gibt es nur noch Angestellte! (so hab ich die bisherigen Informationen dazu verstanden).


    Ist die neue Bezeichnung überhaupt schon verhandelt :?: :smt017


    Ich dachte die heißen dann nur noch normalsterbliche Beschäftigte des öffentlichen Dienstes oder Hartz IV - Empfänger mit Beschäftigungszulage :lol:


    Zitat von "kandschwar"


    Und für alle die mich jetzt schlagen wollen, ja ja es gibt natürlich auch noch die Beamten ;)


    Die könnte man auch staatliche Leibeigene nennen.[/b]

  • ....wird es weiterhin Arbeiter geben. Diese werden nur mit den Angestellten im neuen Tarifvertrag in die Vergütungsgruppen oder wie es jetzt neu heißt Entgeltgruppen eingruppiert. Mir ist nichts bekannt, dass die Bezeichnung Arbeiter wegfallen sollte.


    Zu den Azubis....stimmt. Warum hat man im Personalrat Beamten-, Arbeiter- und Angestelltenvertreter angebracht aber nicht im Gesetz verankert, dass auch eine JAV bestehen muss. Diese Frage stellt sich mir schon seit längerem.


    MfG
    MichiZ

  • Zitat von "MichiZ"

    ....wird es weiterhin Arbeiter geben. Diese werden nur mit den Angestellten im neuen Tarifvertrag in die Vergütungsgruppen oder wie es jetzt neu heißt Entgeltgruppen eingruppiert. Mir ist nichts bekannt, dass die Bezeichnung Arbeiter wegfallen sollte.


    Ich denke man wird trotzdem auf kurz oder lang die Bezeichnungen wegfallen lassen. Der genaue Sinn der Deffinition zwischen Arbeitern und Angestellten ist mir auch persönlich nicht ganz klar.
    Man betrachte nur die Deffinition die von den Verwaltungen angeführt werden.
    Arbeiter => Führen überwiegend manuelle Tätigkeiten aus.
    Angestellte => Führen überwiegend geistige Tätigkeiten aus.


    Mitlerweile führen aber, zumindest in meiner Verwaltung, der Grossteil der Arbeiter auch nur noch geistige Tätigkeiten aus (Bauaufseher, Bauwerksinspektoren, Technische Mitarbeiter, Regiemeister, Vergabemeister, Schichtleiter, Dammbeobachter). Der Grossteil der manuellen Tätigkeiten wird eh an die Wirtschaft ausgeschrieben. Unsere Arbeiter führen nur noch die fachliche Aufsicht durch.


    Ich bin z.B. als Arbeiter auf einem Arbeitsplatz eines mittleren nichttechnischen Beamten beschäftigt und bin somit schon am oberen Ende der bisherigen Lohngruppen für Arbeiter angelangt. Ich führe ausschliesslich geistige Tätigkeiten aus.


    Bis dann

  • Die neuesten Informationen die ich habe lauten:


    Angestellte und Arbeiter werden im neuen Tarifvertrag als Beschäftigte bezeichnet. Guter Ausdruck =)


    Bin also ab Oktober ein Beschäftigter. Arbeiter und Angestellte kann man wirklich heute fast gleich stellen. Arbeiter machen heutzutage fast alles und Angestellte meist nur geistige Arbeiten.


    In dem Sinne
    Haut rein ihr Beschäftigten =)

  • dominic:


    Was Du so alles als Arbeiter aufführst wird bei uns nur (noch) als Angestellte eingestellt.


    Die Arbeiter machen bei uns tatsächlich eigentlich nur körperliche Arbeit wie die Müllwerker, unser Fuhrpark, Kfz-Mechaniker, Schreiner, Maler usw.


    Diejenigen, die überwiegend geistige Tätigkeiten ausführen werden - wie gesagt - fast alle als Angestellte eingestellt.


    Von daher ist bei uns die Trennung noch wie vorgesehen vorhanden.


    Gruß, Daniela

  • Also ich glaube nicht, dass wegen der "Beschäftigungsgruppenänderung" der Personalrat bzw. die jeweiligen betroffenen Personengruppen (ehemals Angestellte und Arbeiter) neu gewählt werden müssen.


    IMHO ist das wie folgt:


    Da jetzt alle "Beschäftigte" sind, also auch die bisherigen Arbeiter im Personalrat und die "normalen" Arbeiter, die die Arbeiter in den Personalrat gewählt haben, wird sich meiner Meinung nach nichts an der personelen Zusammensetzung des Personalrates ändern.


    Beispiel:
    Der Arbeiter A. hatte bei der letzten Personalratswahl, den Arbeiterkandidaten der Freien Wählergruppe gewählt. ... Wenn jetzt also beide Beschäftigte sind, wird doch auch wohl der Wähler weiterhin seinen Kandidaten wählen, oder?

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