Grobe Beleidigung zulasten des Arbeitgebers rechtfertigt nicht unbedingt eine fristlose Kündigung

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!