Kündigung bei verbotenem privaten Telefonieren

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  • Hallo allerseits,


    in diesem Fall geht es um einen Arbeitnehmer, der aufgrund von übermäßiger Privattelefonie gekündigt worden ist. Das Telefon hatte 2 Bereiche. Einen Bereich für Firmengespräche, die vonseiten des Arbeitgebers finanziert wurden und einen Privatbereich, welchen der Arbeitnehmer zu tragen hat. Dieser zweite Bereich wurde vom Arbeitnehmer nicht genutzt. Vielmehr wurde auf Firmenkosten abgerechnet. Der gekündigte Arbeitnehmer versuchte sich mit dem Einwand zu rechtfertigen, dass er wohl die PIN-Nummern vertauscht habe.


    Weiteres unter diesem Link:



    http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=17 Sa 153/11



    Viele Grüße,


    Euer Tom

  • Hallo Tom,


    alles andere wäre in diesem Fall aber nicht gerecht gewesen. Dreistelllibe Beträge sind aufgelaufen ; und dann soll die PIN versehentlich eingegeben worden sein ? Irgendwo hört es aber auf. Ich denke, dass die Richter hier genau richtig gelegen haben .



    MfG


    Horst

  • Hallo,


    der Fall ist meiner Ansicht nach ebenfalls eindeutig ; dies vor allem weil hier extra eine Vorrichtung bestanden hat, die zwecks Differenzierung der Zwecke der Anrufe eingerichtet worden ist. Diese ist ganz bewusst umgangen worden


    Gruß,


    Jost

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