Hallo,
hier ein Fall des LAG Hamm. http://openjur.de/u/144814.html
In diesem Fall wurde der Anspruch auf Weihnachtsgeld bejaht, obwohl dieser erst nach dem Datum der Kündigung Fälligkeit erlangt hat. Hinzuzufügen ist, dass der scheidende Arbeitneher die Kündigung nicht verschuldet und auch nicht in eigener Person gekündigt hat.
Viele Grüße,
Euer Tom