Hallo,
die Entlassungen, die nach der Scließung der City BKK durch die Bundesversicherungsanstalt ausgesprochen wurden, wurden als nicht wirksam erachtet. Es sei nicht zutreffend, dass die Arbeitsverhältnisse von Gesetzes wegen beendet worden seien. Die Vorschrift des § 164 Abs. 4 SGB V sei nicht anwendbar.
http://www.arbeitsrecht.de/rec…g/2011/11/24/city-bkk.php
Viele Grüße,
Eurer TOm