Feuerwehreinsatz im Betrieb, wer zahlt Ausfall

Hallo,

wir haben unser Forum umgezogen und auf Vordermann gebracht.
Wenn ihr dieses Forum bereits genutzt habt, müsst ihr erstmalig die Passwort vergessen-Funktion benutzen.

Wir freuen uns auf weitere, spannende Themen mit Euch
  • Wir hatten im Betrieb einen Feuerwehreinsatz wegen Brandgeruchs. Anschliessend wurde ein Teil der Belegschaft (die Kollegen, die unmittelbar im betroffenen Bereich arbeiten) vom Chef nach Hause geschickt. Kollegen der angrenzenden Bereiche, wurde es freigestellt nach Hause zu gehen.
    Nun bestreitet der Chef, die Kollegen nach Hause geschickt zu haben und und behauptet, er hätte es allen freigestellt zu gehen. Die Kollegen untereinander sind unsicher und uneins, was wirklich gesagt wurde.


    Gibt es eine gesetzliche Regelung, wie bei so einem Zeitausfall zu verfahren ist? Muss den Kollegen die volle Arbeitszeit für den Tag gutgeschrieben werden oder kann der Arbeitgeber den Zeitausfall vom Gleitzeitkonto abziehen?

  • Hallo rberger,


    hier greift § 615 S. 3 BGB in Verbindung mit den Grundsätzen der sog. Betriebsrisikolehre.


    > Wenn der Arbeitsvorgang gestört wird und die Störung zudem in der betrieblichen Sphäre liegt (was bei einem Brand der Fall ist ), steht den Arbeitnehmern der Lohnanspruch trotzdem zu, wenn sowohl die Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber die Störung nicht zu vertreten haben.


    Bei Euch scheint nun fraglich zu sein, wie weitreichend die Störung denn nun wirklich war. Bei den Kollegen, die unmittelbar in dem Bereich, in dem der Brand ausgebrochen ist,tätig gewesen sind, ist die Lage eigentlich recht eindeutig: Wenn es brennt, ist es niemandem zumutbar, seine Gesundheit oder sogar sein Leben der Arbeit zuliebe auf's Spiel zu setzen. Diese gilt nich nur für den eigentlichen Brandherd, sondern natürlich auch für alle Bereiche, in denen Vergiftungsgefahren aufgrund von Rauchgasentwicklung bestanden haben.


    Bei den Kollegen der umgrenzenden Bereiche kommt es nun darauf an, inwieweit diese von der Störung auch betroffen waren. Hätten sie ungehindert weiterarbeiten können ? Das ist der Knackpunkt, auf den es hier ankommt.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo,


    wenn Ihr die Begründung des Arbeitgebers schriftlich habt, könnt Ihr den Schireb ja einmal an die Gewerbeaufischt schicken. Dann dürfte es mit Sicherheit das letzte mal gewesen sein, dass der Arbeitgeber so argumentiert.


    Wenn die Möglichkeiten es zugelassen hätten und der AG schlau gewesen wäre, so hätte er die Mitarbeiter in eine andere Halle geschickt und dort weiterarbeiten lassen. Dagegen hätte niemand etwas einwenden können.


    Gruß,


    Lorenz

  • Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!