Hallo allerseits,
das BAG hat vor kurzem festgestellt, dass die Entscheidung über die Verlängerung der Elternzeit vonseiten des Arbeitgebers nicht nach freiem Belieben erfolgen kann. Vielmehr hat er diese vorab nach billigem Ermessen i.S.V. § 315 III die Umstände zu prüfen.
Hier der Link: http://juris.bundesarbeitsgeri…011&nr=15469&pos=0&anz=80
Viele Grüße,
Tom