Antrag auf Verlängerung der Elternzeit: Arbeitgeber hat nach billigem Ermessen i.S.v. § 315 III BGB zu entscheiden

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  • Hallo Tom,


    das ist schön und gut. Gleichwohl würde ich das Urteil nicht als sonderlich "reviolutionär" erachten wie es Teile der Presse im Moment handhaben. § 315 III BGB ist (wohlgemerkt bewusst ) offen gefasst. Es wird somit zwar vereinfacht, den Entscheidungen des Arbeitgebers beizukommen. Es sollte aber nicht verkannt werden, dass der AG weiterhin einen sehr weitreichenden Entscheidungsspielraum für die Gewährung hat. Eine gerichtliche Übrprüfung kann hier lediglich zum Teil im Rahmen einer Billigkeitskontrolle erfolgen.


    Auf Herz und Nieren kann die Entscheidung des Arbeitgebers also auch weiterhin nicht durchleuchtet werden.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo,


    ich gehe davon aus, dass zu diesem Thema noch so manches Urteil ergehen iwrd. Das wird ( wenn man es einmal so sehen möchte) den Vorteil haben, dass wahrscheinlich mit jedem Fall zusätzliche Komponenten in diese Rechtsprechung fließen werden. Desto mehr Leithilfen man auf diese Weise erhält, desto präziser wird man in der Lage sein, vorherzusagen ob man mit seiner individuellen Klage Aussicht auf Erfolg haben wird oder eher nicht.


    MfG


    Horst

  • Hallo Benjes,


    das mag sein. Dies wird aber zum einen noch sehr viele Jahre dauern und zum anderen wird es sich immer um Einzelfälle handeln. Man wird nie mit Sicherheit sagen können, wie der Fall im Genauen aussehen wird und ob der Prozess gewonnen wird. Ein Restrisiko besteht somit hier immer.


    Gruß,


    Lorenz

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