Hallo allerseits,
anbei ein Artiekl, der sich mit einem Urteil des Landesaarbeitsgereichtes Hessen befasst. Dabei geht es um die Frage, inwieweit über eine entsprechende Anwendung des § 140 BGB erreicht werden kann, einer Klausel welche im Rahmen einer Betriebsvereinbarung unter Formnichtigkeit leidet, über die Konstruktion der Umdeutung in eine einzelvertragliche Zusage dennoch noch wirksam werden kann.
Hier der Link: http://www.arbeitsrecht.de/rec…-betriebsvereinbarung.php
Euer Tom