"Hinterbliebene können vom Arbeitgeber des Verstorbenen nicht die finanzielle Abgeltung von Urlaubsansprüchen verlangen."
Freundliche Grüße,
F.Celeste
"Hinterbliebene können vom Arbeitgeber des Verstorbenen nicht die finanzielle Abgeltung von Urlaubsansprüchen verlangen."
Freundliche Grüße,
F.Celeste
Hallo,
sehr interessanter Artikel. Ich musste schon ein wenig schmunzeln .
Gruß,
Sascha
Morgen!
Meines Erachtens nach ein reichlich willkürliches und zynisches Urteil. Da wird es dem Erben zum Nachteil gemacht, dass der AN an eine Genesung geglaubt hat und nicht noch einmal kurz vorm Ableben die Kündigung einreichte. Kann man nur hoffen, dass die Kollegen vom EUGH das nicht ganz so AG-freundlich sehen.
Gruß
Ruben
Hallo,
so kann man es natürlich auch sehen. Hier hätte man im Einzelfall meiner Ansicht nach milder urteilen können. Also ich hätte den Angehörigen das Geld gegönnt.
Gruß,
Horst
Hallo,
der Anspruch auf Urlaub ist nicht übertragbar. Insoweit ist das Urteil vielleicht moralisch bedenklich, aber nicht falsch.
Gruß,
Lorenz
Hallo Lorenz,
das ist in jedem Fall schon einmal gut zu wissen ; wenngleich ist das sehr enttäuschend finde.
MfG
Horst
Hallo Horst,
als Gegenpart könnte man dazu vertreten, dass sich der Urlaub auch nur derjenige verdient hat, der dafür tatsächlich auch gearbeitet hat. Zweck des Urlaubes soll ja nicht vordergründig das Geld, sondern vielmehr die Erholung des Arbeitnehmers sein.
Gruß,
Jost
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!