Hallo,
bei mir ist folgende Situation eingetreten:
Es gibt keine Schwierigkeitne an sämtlichen BR-Sitzungen und Ausschusssitzungen für mich als SBV teilzunehmen.
Ist ja auch klar im Gesetzt geregelt.
Sobald es Gespräche gibt wo der AG eine Arbeitsgruppe vom BR oder nur die Vorsitzenden BR-Mitglieder dazu einlädt bleibe ich außen vor.
Im Themenbereich geht es auch ganz sicher um Themen welche SB-MA betreffen.
Mir wird hier zur Auskunft gegeben das es ausreicht wenn die SBV an der BR-Sitzung teil nimmt wo das ganze Gesprächsergebnis/Verhandlungsergebnis dem gesamten BR mitgeteilt und zur Diskussion frei gestellt wird.
Ich bin der Meinung das die SBV auch Teilnahmerecht an den Veranstaltungen hat wo der AG die Arbeitsgruppe vom BR einlädt, auch wenn es "nur" Vorgespräche sind!
Ich habe folgendes aus dem Kommentar
Auszug aus dem Kommentar
Feldes/Kohte/Stevens-Bartol (Hrsg.), SGB IX, Schmitz, § 95 SGB IX, 3.10 Teilnahme an Besprechungen (Abs. 5)
3.10 Teilnahme an Besprechungen (Abs. 5)
Die Schwerbehindertenvertretung ist zu den Monatsbesprechungen der Interessenvertretungen aller Beschäftigten hinzuziehen. Die Verpflichtung gilt auch für sonstige, außerplanmäßige Besprechungen. Die Hinzuziehung geschieht durch ausdrückliche und rechtzeitige Einladung der Schwerbehindertenvertretung.
Es kommt nicht darauf an, ob diese Besprechungen nach erstem Anschein Diskussionspunkte enthalten, die schwerbehinderte Menschen eindeutig betreffen, damit der Schwerbehindertenvertretung ein Überblick über sämtliche Problemstellungen im Betrieb oder in der Dienststelle verschafft werden kann.
Liege ich falsch?
Liege ich richtig? Wie kann ich das ganze dem AG verdeutlichen?
BR und AG sind sich hier einig ?!?!?
Grüße, Johnny
(da werde ich einfach sauer)
Hallo,
es gibt eine Stellungnahme des AG
ich habe mir die Beteiligung der SBV an den BR-Sitzungen bzw. an Gesprächen
des BR mit dem Arbeitgeber angesehen. In unserem Fall handelt es sich um
einen Bereich, in dem die SBV weder vom Betriebsrat noch von PL verlangen
kann, dass einen Beteiligung stattfindet und zwar aus folgenden Gründen:
Argument 1: Das Verhandlungspaket betrifft die GESAMTE Belegschaft
gleichermaßen, weder einzelne Schwerbehinderte noch die Schwerbehinderten
als Gruppe
Die Schwerbehindertenvertretung hat ein Recht auf rechtzeitige und
umfassende Unterrichtung in allen Angelegenheiten, die zu Gunsten oder zu
Lasten eines EINZELNEN schwerbehinderten Menschen oder der Schwerbehinderten
ALS GRUPPE Gruppe wirken. Sie hat nicht das Recht, an JEDEM Gespräch des
Arbeitgebers mit dem Vorsitzenden oder Vertretern des Betriebsrats
teilzunehmen. Insbesondere sieht das SGB IX die Beteiligung dann nicht vor,
wenn die Gruppe der Schwerbehinderten in gleichem Maße wie die gesamte
übrige Belegschaft betroffen ist. Das ist bei unserem Verhandlungspaket klar
der Fall, denn die Themen betreffen alle Mitarbeiter gleichermaßen.
Argument 2: Teilnahme der SBV nicht bei jedem Gespräch des BR mit dem
Arbeitgeber, nur bei und vor Entscheidungen im BR-Gremium und den
BR-Ausschüssen
Die Verhandlungsgruppe des BR ist nicht entscheidungsbefugt. Es werden und
können hier keine Entscheidungen getroffen werden, das obliegt allein dem
BR-Gremium. Aufgrund der Komplexität der Themen erfolgt mit der
Verhandlungsgruppe die Erörterung des Verhandlungspakets zur groben
Sondierung von Lösungsmöglichkeiten. Eine Beteiligung der SBV sieht das
Gesetz nur im Vorfeld oder bei Entscheidungen des BR vor, also nur in
entscheidungsbefugten Ausschüssen bzw. im BR-Gremium. Nur hier hat die SBV
einen Anspruch gegen den BR bzw. den BR-Ausschuss auf Teilnahme an der
Sitzung. Das macht auch Sinn, denn bei den Entscheidungen bzw. im Vorfeld
dazu will das Gesetz die Interessen der Schwerbehinderten durch Beteiligung
der SBV gewahrt wissen. Bei unseren Gesprächen sind wir von konkreten
Lösungen oder gar Entscheidungen noch weit entfernt...(leider).
Das klingt nun alles zugegebenermaßen sehr rechtlich. Aktuell werden in den
Gesprächen aber tatsächlich nur Lösungswege zu verschiedenen Themenbereichen
diskutiert. Alle beziehen sich auf die gesamte Belegschaft. Die Themen und
mögliche Lösungswege sind noch ganz offen. Es werden also noch (lange) keine
Entscheidungen getroffen, die die Belange der Schwerbehinderten Mitarbeiter
berühren könnten.
Bevor Entscheidungen getroffen werden, müssen alle Themen in die BR-Sitzung
und werden dort beraten. Ab diesem Zeitpunkt ist die SBV selbstverständlich
beteiligt bzw. sie wird - sofern Belange Schwerbehinderter betroffen sind -
von PL informiert.
Sehe ich immer noch etwas anders!
Wer hat hier noch ein Urteil bzw. Rechtsgrundlage dazu?
LG Johnny