"Arbeitnehmer wissen, dass der Betriebsrat vor dem Ausspruch einer Kündigung anzuhören ist. Auch hier muss er nicht zustimmen; auch hat die Ablehnung keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung; jedenfalls ist der Betriebsrat zu beteiligen. Gilt dies auch für die Abmahnung des Arbeitnehmers?"
http://bit.ly/Anhoerung_vor_Abmahnung
Freundliche Grüße,
F.Celeste