"Das Arbeitsgericht Darmstadt hat der Klage des Honeywell-Betriebsrates gegen die Einführung eines neuen betriebswirtschaftlichen Computerprogramms, das der Konzernzentrale in USA den Zugriff auf alle seine Niederlassungen erlaubt, nicht stattgegeben."
Freundliche Grüße,
F.Celeste