Wer zahlt die Rechtsanwaltskosten des Betriebsrats?

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  • "Grundsätzlich sind die Rechtsanwaltsgebühren des Betriebsrats vom Arbeitgeber zu erstatten, es sei denn, die beabsichtigte Rechtsverfolgung erscheint von vornherein offensichtlich aussichtslos. Bei bestehenden Erfolgsaussichten führt auch eine spätere Antragsrücknahme nicht zum Wegfall des Honoraranspruchs, so jetzt das Hessische Landesarbeitsgericht."


    http://bit.ly/Rechtsanwaltskosten


    Freundliche Grüße,
    F.Celeste

  • Hallo,


    hier hat man versucht, sehr sauber zwischen den einzelnen Gründen, die das Verfahren scheitern lassen könnten, zu differenzieren. Ich finde das sehr gut; andererseits habe ich Zweifel, ob Betriebsräte, die sich gerade erst formiert haben, dies tatsächlich nachvollziehen und bewerten können.


    Schönen Gruß,


    Jost

  • Hallo,


    die Bedenken sind sicher nicht unberechtigt. Es ist zwar erstrebenswert, diese Grundsätze schnell parat zu haben, andererseits kann man dem jeweiligen Anwalt diese Frage ja auch vorab stellen, da seine Auskunft diesbezüglich dann auf seine Verantwortung hin verbindlich ist. So kann man dieses Problem von vornherein ausklammern.


    Schönen Gruß,


    Sascha

  • Hallo,


    summa summarum könnte man also sagen, dass man (außer man liegt mit der juristischen Einschätzung vollkommen daneben ) dass man durch den Erstattungsanspruch vollkommen abgesichert ist und man keinen Bammel davor haben muss, Rechtsmittel einzulegen ; bzw einen Anwalt zu konsultieren.


    MfG


    Horst


  • Was ja auch vollkommen angemessen ist. Wie häufig bedarf es schon einer fachanwaltlichen Beratung oder -vertretung. Die Frage des Einzelfalls ist natürlich, wo "offensichtlich aussichtslos" anfängt, aber ich denke, an eine Offensichtlichkeit dürften die Richter schon eine recht hohe Hürde stellen.


    Grüße,
    Jörn

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