Hallo,
unser BRV geht wahrscgheinlich bald in die Reha ; ob und wann er wieder tätig werden kann/wird, ist ungewiss und derzeit nicht betitelbar. Es wurde strenge Ruhe verordnet - ein Weiterarbeiten über das Telefon während dieser Zeit wurde ärztlicherseits als nicht sinnvoll bezeichnet. Unser BRV ist gem § 38 BetrVG freigestellt. Wie ist nun vorzugehen, damit die Arbeit nicht liegenbleibt. ?
Hat jemand von Euch schon einmal einen ähnlichen Fall erlebt ?
Gruß
Benjes