BRV geht in die Reha -

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  • Hallo,


    unser BRV geht wahrscgheinlich bald in die Reha ; ob und wann er wieder tätig werden kann/wird, ist ungewiss und derzeit nicht betitelbar. Es wurde strenge Ruhe verordnet - ein Weiterarbeiten über das Telefon während dieser Zeit wurde ärztlicherseits als nicht sinnvoll bezeichnet. Unser BRV ist gem § 38 BetrVG freigestellt. Wie ist nun vorzugehen, damit die Arbeit nicht liegenbleibt. ?



    Hat jemand von Euch schon einmal einen ähnlichen Fall erlebt ?



    Gruß


    Benjes


  • Hallo Benjes,
    es besteht die Möglichkeit einer Ersatzfreistellung wenn diese benötigt wird im Fall einer länger zeitweiligen Verhinderung des Freigestellten um seine Betriebsratstätigkeit auszuüben.
    Es kann im Verhinderungsfalls ein weiteres Betriebsratsmitglied zusätzlich freigestellt werden, sofern dessen Arbeitsbefreiung aus konkretem Anlass nach § 37 Abs. 2 nicht ausreicht, um die Betriebsratsaufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen (vgl. BAG, Beschluss v. 22.5.1973, 1 ABR 26/72).


    Gruß
    bj

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