"Der Chef will seinen Mitarbeiter wegen Fehlverhaltens loswerden. Sollte er ihn gleich fristlos entlassen oder doch erst abmahnen? Rat gibt die Arbeitsrechtskolumne."
http://bit.ly/Abmahnung_vs_Entlassung
Freundliche Grüße,
F.Celeste
"Der Chef will seinen Mitarbeiter wegen Fehlverhaltens loswerden. Sollte er ihn gleich fristlos entlassen oder doch erst abmahnen? Rat gibt die Arbeitsrechtskolumne."
http://bit.ly/Abmahnung_vs_Entlassung
Freundliche Grüße,
F.Celeste
Hallo,
wichtig dabei ist der "Haftungsausschuss" ; Arbeitrecht hat zwar viel mit Case - Law zu tun; aber ist auch sehr einzelfalllastig; gerade was die Abwägungen im KÜndigungsrecht angeht; wer wirklich sicher gehen will, dass er beim Ausspruch der Kündigung ohne Abmahnung richtig gehandelt hat, sollte sich auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen.
Schönen Gruß,
Jost
Hallo,
diesen Haftungsausschluss hätte ich gleichermaßen verwendet; wie DU schon sagst: Es hängt sehr vom Einzelfall ab; da kann man in vielen Fällen nur schätzen; auf Nummer sicher gehen, dass man den KÜndigungsschutzprozess , sofern keine anderen groben Fehler vorliegen, in jedem Fall gewinnen werde ....> zu solchen Zugeständnissen lässt ich wohl kein Anwalt hinreißen.
Stelko
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