Wahl des Stellvertreters des GBR-Vorsitzenden

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  • Hallo,Kollegen
    Der mir zweifelhafte Vorgang : Wir haben einen GBR. Besetzung ist Stammhaus (etwa 400 Mitarbeiter) und Tochter ( GmbH) etwa 100 Mitarbeiter,-diese sind durch die Betriebsräte von 4 Niederlassungen vertreten.
    Nun ist ein BR.Mitglied des Stammhauses ausgetreten, dieses war auch im GBR und dort Stellvertreter des Vorsitzenden.
    Nun ist im Stammhaus der Ersatzmann nachgerückt,dann wurde ein neues Mitglied zum GBR gewählt, und dann ein neuer Stellvertreter für den GBR Vorsitzenden gewählt. Dies allerdings ohne die BR der Niederlassungen einzubeziehen. Durch die Gewichtung der Stimmen wäre zur Wahl wohl auch keine Beteiligung nötig, aber meiner Meinung nach wurde den BR der Niederlassungen das Recht verweigert, einen Stellvertreter vorzuschlagen,oder sich zur Wahl zu stellen.
    Wie seht ihr Profis das ? ?(

  • Hallo Ramisch,


    Der Gesamtbetriebsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter § 51 VI BetrVG. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter werden mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Aufgrund der internen Wahl innerhalb dieses Gremiums ist die Einbeziehung der Betriebsräts der Niederlassungen nicht erforderlich . Die Niederlassungen werden nach der Ansicht des Gesetzes ausreichend durch die Mitglieder, die sowieso in den GesamtBR entsandt worden sind, vertreten.


    Gruß,


    Lorenz

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